Die Behandlungskosten in der Naturheilpraxis Scavelli orientieren sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Sie werden in der Regel bar bezahlt, Privat- und Zusatzversicherte erhalten eine nach der Gebührenordnung (GebüH 85) erstellte Rechnung.
Die entstandenen Behandlungskosten werden durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen je nach den vereinbarten Tarifen zurückerstattet. Beamte mit Beihilfeanspruch können die Rechnungen ebenfalls bei Ihrer Versicherung einreichen.
Unabhängig davon, in welchem Umfang Erstattungsansprüche an die eigene (Zusatz-)Versicherung geltend gemacht werden können, ist der Patient aber immer direkt der Naturheilpraxis Scavelli zur Deckung der Behandlungskosten verpflichtet. D.h. die Kostenrechnung trägt der Patient zu 100 %, auch wenn der von der Kasse erstattete Betrag darunter liegt.
Unsere Praxis ist eine reine Bestellpraxis. D.h. der Termin ist ausschließlich für Sie reserviert. Deshalb müssen wir leider für Termine, die nicht mindestens 48h vor Terminbeginn abgesagt werden, 50% des Behandlungspreises in Rechnung stellen. Eine Absage, die später als 24h vor Terminbeginn erfolgt, müssen wir leider mit 100% des Behandlungspreises in Rechnung stellen.
Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten der Heilpraktiker-Behandlungen nicht. Versicherte haben jedoch die Möglichkeit einer Zusatzversicherung für „alternative Heilmethoden“. Hier lohnt sich das Einholen ausführlicher Informationen von verschiedenen Anbietern, damit die für die eigene Situation stimmige Lösung gefunden werden kann.
Wer sich über Gebührenordnung, Berufsordnung und Berufsbild für Heilpraktiker informieren möchte, dem sei die Webseite der Deutschen Heilpraktikerverbände (DDH) empfohlen. Desweiteren kann die Gebührenordnung in der Praxis eingesehen werden.